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Bundestag beschließt neues Besoldungsgesetz

Das neue Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz wurde vom Bundestag beschlossen. Danach wurden die bereits für 2010 geleisteten Vorauszahlungen für die Beamten und Verssorgungsempfänger des Bundes bestätigt. Es erfolgen weitere Erhöhungen zum 1.1.2011 um 0,6 % und zum 1. August 2011 um 0,3 %.

Die aktiven Beamten erhalten zum 1.1.2011 eine Einmalzahlung von 240 Euro, von der allerdings die Versorgungsempfänger ausgeschlossen sind.

Da die bereits beschlossene Erhöhung des Weihnachtsgeldes für die aktiven Beamten im Rahmen des Sparpaketes der Bundesregierung wieder gestrichen wurde und bis 2o14 auf Eis gelegt wurde, bedeutet dies, dass die Beamten praktisch insgesamt nicht mehr Geld erhalten.

Auch die Versorgungsempfänger erhalten nicht mehr Geld; da das Versorgungsänderungsgesetz 2001 nur eine verminderte Erhöhung der Versorgungsbezüge zu lässt und die Einmalzahlung von 240 Euro nicht an sie ausgezahlt werden.

Für die CGDE ist die beschlossene neue Besoldung nicht ausreichend. Sie benachteiligt vor allem weiterhin besonders die Versorgungsempfänger. Besonders hart betroffen sind dabei die Bezieher unterer und mittlerer Einkommen, vor allem deren Hinterbliebenen, die die steigenden Aufwendungen vor allem für Mieten, Mietnebenkosten, Energiekosten usw. kaum mehr aus ihren verbliebenen  Bezügen aufbringen können.

 

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